Kindergelderhöhung zum 1. Juli 2019 – Mehr Kindergeld pro Monat

Mehr Kindergeld ab 1. Januar 2016In regelmäßigen zeitlichen Abständen gibt es eine Kindergelderhöhung, um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Auch zum 1. Juli 2019 wird es wieder an der Zeit für eine Kindergelderhöhung sein. Zu diesem Zeitpunkt wird das Kindergeld um genau 10 Euro im Monat für jedes Kind angehoben. Ob es sich dabei um das erste Kind, das zweite Kind, das dritte Kind oder das vierte Kind handelt, macht keinen Unterschied. Für jedes Kinder bekommen Eltern exakt zehn Euro mehr Kindergeld im Monat.

Durch die Kindergelderhöhung zum 1. Juli 2019 ist somit das Kindergeld für das erste Kind und das zweite Kind von 194 Euro monatlich auf 204 Euro gestiegen. Für das dritte Kind gibt es jetzt 210 Euro monatlich statt 200 Euro monatlich. Für das vierte Kind und alle weiteren Kinder, die danach noch folgen, bekommen Eltern jetzt 235 Euro pro Monat. Vorher waren es nur 225 Euro pro Monat. Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die Kindergeldhöhe vor und nach der Kindergelderhöhung zum 1. Juli 2019:

 

Anzahl der Kinder Kindergeld nach dem 1. Juli 2019 Kindergeld vor dem 1. Juli 2019
1. Kind 204 Euro 194 Euro
2. Kind 204 Euro 194 Euro
3. Kind 210 Euro 200 Euro
4. Kind 235 Euro 225 Euro
Jedes weitere Kind 235 Euro 225 Euro

Beispiel: Nach der Kindergelderhöhung zum 1. Juli 2019 wird eine Familie mit vier Kindern monatlich 853 Euro (204 Euro + 204 Euro + 210 Euro + 235 Euro) Kindergeld erhalten. Vor der Erhöhung bekam eine Familie mit vier Kindern lediglich 813 Euro (194 Euro + 194 Euro + 200 Euro + 225 Euro) im Monat. Somit kann diese Familie infolge der Kindergelderhöhung ein Plus von 40 Euro im Monat verbuchen.

Um von dem höheren Kindergeld zu profitieren, müssen Eltern nichts in die Wege leiten. Die monatliche Kindergeldauszahlung wird von Familienkasse automatisch an die neuen Vorgaben angepasst.

Erhöhung des Kinderfreibetrags

Es gab aber nicht nur eine Kindergelderhöhung im Jahr 2019, sondern auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags. Der Kinderfreibetrag wurde im Jahr 2019 auf 7.620 Euro im Jahr pro Kind für beide Elternteile angehoben. Der Kinderfreibetrag setzt sich dabei folgendermaßen zusammen:

  • 2.640 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
  • 4.716 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes

Bei getrennt lebenden Elternpaaren steht jedem der beiden Elternteile der halbe Betrag zu. Wenn der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird, sorgt er dafür, dass sich das steuerpflichtige Einkommen verringert, und die Eltern dadurch letzenden Endes wenig Steuer abführen müssen. Durch die Inanspruchnahme der Kinderfreibetrag scheidet aber ein Kindergeldbezug aus, da beides zusammen nicht geht. Das Finanzamt prüft aber automatisch im Zuge einer Günstigerprüfung, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag die wirtschaftliche sinnvollere Alternative für den jeweiligen Bürger ist.


Vorherige Kindergelderhöhungen

 

Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2016


Bereits ein Jahr zuvor, zum 1. Januar 2015 hatte die Bundesregierung eine Kindergelderhöhung beschlossen. Das Kindergeld wurde damals ebenfalls um 2 Euro im Monat erhöht. Das Kindergeld wurde für alle Kinder um den gleichen Betrag angehoben, unabhängig davon, ob es sich um das erste Kind, das zweite Kind, das dritte Kind oder das vierte Kind handelt. Im Zuge dieser Kindergelderhöhung stieg das Kindergeld für das erste und das zweite Kind somit von 188 Euro auf 190 Euro. Für das dritte Kind gab es nach der Kindergelderhöhung 196 Euro statt 194 Euro im Monat. Das Kindergeld für das vierte Kind und alle folgenden Kinder danach wurde von 219 Euro auf 221 Euro angehoben. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Kindergeldhöhe vor und nach der Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2016.

Anzahl der Kinder Kindergeldhöhe 2016 Kindergeldhöhe 2015
1. Kind 190 Euro 188 Euro
2. Kind 190 Euro 188 Euro
3. Kind 196 Euro 194 Euro
4. Kind 221 Euro 219 Euro
Jedes weitere Kind 221 Euro 219 Euro