Kindergeld Auszahlungstermine 2023 – Kindergeldauszahlung

Aktuelle Kindergeld AuszahlungstermineHier können Sie sich über die aktuellen Kindergeld Auszahlungstermine 2023 informieren. Familien mit Kindern erhalten vom Staat Kindergeld. Bei vielen Familien ist dieses Geld bereits fest ins monatliche Budget eingeplant. Dann ist es aber natürlich auch wichtig zu wissen, wann das Kindergeld auf dem Konto landet. Grundsätzlich ist es in Deutschland so, dass das Kindergeld in einem monatlichen Rhythmus ausgezahlt wird, aber nicht immer am gleichen Tag des Monats. Die Termine für die Kinderauszahlung können von Monat zu Monat variieren. Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie Sie die Überweisungstermine für den jeweiligen Monat herausfinden können, damit Sie rechtzeitig wissen, wann das Kindergeld auf ihrem Konto eintrifft, und Sie dementsprechend planen können. Dazu haben wir auch eine Tabelle mit den Kindergeldauszahlungsterminen 2023 für Sie bereitgestellt.

Kindergeld Auszahlungstermine hängen von der Kindergeldnummer ab

In Deutschland wird das Kindergeld nicht an alle Eltern zum gleichen Zeitpunkt von der Familienkasse ausgezahlt. Die Kindergeld Auszahlungstermine 2023 richten sich immer nach der Kindergeldnummer. Die Kindergeldnummer wird dem Antragsteller beim erstmaligen Kindergeldantrag von der Familienkasse zugeteilt. Ihre Nummer finden Sie auf allen Schreiben der Familienkasse oder alternativ auf den Kontoauszügen mit den Kindergeldüberweisungen. Jede Kindergeldnummer setzt sich aus neun Ziffern und zwei Buchstaben zusammen. Für die Kindergeldauszahlungstermine ist aber jeweils nur die letzte Ziffer der Kindergeldnummer relevant. Wenn die letzte Ziffer der Kindergeldnummer eine Null oder Eins ist, erfolgt die Kindergeldauszahlung bereits am Anfang des Monats. Bei den Endziffern Acht und Neun liegen die Kindergeld Auszahlungstermine dagegen eher gegen Ende des Monats. Dazwischen liegen dann die Auszahlungstermine für die restlichen Endziffern.

Beispiel:

  • Bei der Kindergeldnummer 115FK174571 mit der Endziffer 1 erfolgt die Kindergeldauszahlung am Anfang des Monats.
  • Bei der Kindergeldnummer 735FK368749 mit der Endziffer 9 erfolgt die Kindergeldauszahlung gegen Ende des Monats.

Eine einmal vergebene Kindergeldnummer wird in der Regel später auch nicht mehr geändert, so dass man auch immer schon grob abschätzen kann, wann das Kindergeld ausgezahlt wird, ohne den konkreten Auszahlungstermin im jeweiligen Monat zu kennen. Jedem Antragsteller wird immer nur eine Kindergeldnummer zugeteilt, unabhängig davon für wie viele Kinder ein Kindergeldanspruch besteht. Das hat zur Folge, dass bei Eltern, die für mehrere Kinder einen Kindergeldanspruch haben, der gesamten Betrag für alle Kinder am gleichen Termin ausgezahlt wird.

Tabelle mit den Kindergeld Auszahlungsterminen 2023

Die Kindergeld Auszahlungstermine hat man bereits vollständig für das ganze Jahr 2023 festgelegt. Wenn Sie wissen wollen, wann das Kindergeld ausgezahlt wird im jeweiligen Monat, hilft ein Blick auf die nachfolgende Tabelle. Aus der Tabelle können Sie den Auszahlungstermin für die jeweilige Endziffer der Kindergeldnummer ablesen.  Der erste Teil der Tabelle zeigt die Überweisungstage für das erste Quartal 2023, also die Monate Januar 2023 bis März 2022. Weiter unten finden Sie auch die Kindergeld Auszahlungstermine für das zweite Quartal (April 2023 bis Juni 2023), das dritte Quartal (Juli 2023 bis September 2023) und vierte Quartal (Oktober 2023 bis Dezember 2022). Allerdings muss berücksichtigt werden, dass es durch Wochenenden und Feiertage zu Verzögerungen beim Geldeingang auf dem Konto kommen kann.

Kindergeld Auszahlungstermine für das erste Quartal 2023:

Endziffer KindergeldnummerJanuarFebruarMärz
004.01.202303.02.202303.03.2023
105.01.202308.02.202306.03.2023
211.01.202309.02.202307.03.2023
312.01.202310.02.202308.03.2023
413.01.202313.02.202310.03.2023
516.01.202314.02.202313.03.2023
617.01.202315.02.202314.03.2023
718.01.202316.02.202315.03.2023
820.01.202317.02.202317.03.2023
923.01.202321.02.202320.03.2023

Kindergeld-Auszahlungstermine für das zweite Quartal 2023:

Endziffer KindergeldnummerAprilMaiJuni
005.04.202304.05.202305.06.2023
106.04.202305.05.202306.06.2023
212.04.202309.05.202307.06.2023
313.04.202310.05.202312.06.2023
414.04.202311.05.202313.06.2023
517.04.202312.05.202314.06.2023
618.04.202315.05.202315.06.2023
720.04.202316.05.202316.06.2023
821.04.202317.05.202320.06.2023
924.04.202322.05.202322.06.2023

Kindergeld Termine für das dritte Quartal 2023:

Endziffer KindergeldnummerJuliAugustSeptember
005.07.202303.08.202305.09.2023
106.07.202304.08.202307.09.2023
207.07.202307.08.202308.09.2023
310.07.202310.08.202311.09.2023
411.07.202311.08.202312.09.2023
512.07.202314.08.202313.09.2023
613.07.202315.08.202314.09.2023
717.07.202317.08.202318.09.2023
818.07.202318.08.202319.09.2023
919.07.202321.08.202321.09.2023

Termine für das vierte Quartal 2023:

Endziffer KindergeldnummerOktoberNovemberDezember
005.10.202306.11.202305.12.2023
106.10.202307.11.202306.12.2023
209.10.202308.11.202307.12.2023
311.10.202309.11.202308.12.2023
412.10.202310.11.202311.12.2023
513.10.202313.11.202312.12.2023
617.10.202314.11.202313.12.2023
718.10.202316.11.202314.12.2023
819.10.202317.11.202315.12.2023
920.10.202320.11.202318.12.2023

* Alle Angaben ohne Gewähr

Beispiel: Die Mutter einer Tochter, für die sie einen Kindergeldanspruch hat, möchte die Kindergeld Auszahlungstermine für die Monate Januar 2023 und Februar 2023 wissen. Ihr wurde von der Familienkasse die Kindergeldnummer 115FK174935 zugeteilt. Wie sich aus der Tabelle ablesen lässt, erfolgt die Kindergeldauszahlung durch die Familienkasse am 16. Januar 2023. Im Folgemonat würde der Auszahlungstermin dann auf den 14. Februar 2023 fallen.

Die in der oben stehenden Tabelle angegebenen Kindergeld Auszahlungstermine für das Jahr 2023 hat die Familienkasse auf der offiziellen Internetseite der Bundesagentur für Arbeit bekannt gegeben. Dennoch haben Eltern keinen Rechtsanspruch darauf, dass das Geld von der Familienkasse auch tatsächlich an dem angekündigten Termin ausgezahlt wird. In der Regel werden die angekündigten Termine aber von der Familienkasse auch eingehalten.

Gebührenfreie Telefonnummer der Familienkasse

Für alle, die noch weitere Fragen zur Kindergeldauszahlung und den Auszahlunsgterminen  haben, bietet die Familienkasse unter der Telefonnummer 0800 4 5555 33 eine Hotline an. Unter dieser Telefonnummer ist die Familienkasse montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr erreichbar. Diese Telefonnummer ist für die Bürger gebührenfrei.

Kindergeldauszahlung bei Beamten und Beschäftigen des öffentlichen Diensts

Möchte ein Beamter wissen, wann das Kindergeld ausgezahlt wird, hilft die oben stehende Tabelle nicht weiter. Die in der Tabelle stehenden Kindergeldauszahlungstermine gelten nicht für Beamte und Angestellte des öffentlichen Diensts. Das hängt damit zusammen, dass bei Beamten und Beschäftigen des öffentlichen Diensts nicht die Familienkasse, sondern die Gehalts- oder Besoldungsstelle des öffentlichen Diensts für die Kindergeldauszahlung zuständig ist. Das hat zur Folge, dass bei Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst das Kindergeld zusammen mit dem Lohn bzw. Gehalts ausgezahlt wird.

Wie viel Kindergeld wird ausgezahlt?

Wie viel Kindergeld jeden Monat an die Eltern von der Familienkasse ausgezahlt wird, hing früher davon ab, wie viele kindergeldberechtigte Kinder in der Familie lebten. Doch das hat sich inzwischen geändert. Seit dem Jahr 2023 bekommen Eltern für jeden Kind einheitlich 250 Euro im Monat. Früher war es dagegen so geregelt, dass die Kindergeldauszahlung für das dritte und vierte Kind höher ausfiel als für die ersten beiden Kinder. Im Jahr 2022 erheielten Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro pro Monat. Für das dritte Kind gab es 225 Euro monatlich. Für das vierte Kind und alle nachfolgenden Kinder bekamen die Eltern sogar den Maximalbetrag, den es heutzutage für jeds Kind gibt, in Höhe von 250 Euro monatlich. Die nachfolgende Tabelle gibt nochmal einen Überblick über die Kindergeldhöhe pro Kind im Jahr 2022.

Anzahl Kinder Kindergeldauszahlung 2022
1. Kind 219 Euro
2. Kind 219 Euro
3. Kind 225 Euro
4. Kind 250 Euro
Jedes weitere Kind 250 Euro

Zählkinder

Bei der Berechnung der Kindergeldhöhe wurde früher auch sogenannte Zählkinder berücksichtigt. Als Zählkinder bezeichnete man Kinder, die bei dem getrennt lebenden Elternteil wohnten, und für die deswegen kein Kindergeld ausgezahlt wird. Diese Zählkinder sorgten aber trotzdem dafür, dass jüngere Halbgeschwister in der Rangfolge fürs Kindergeld nach oben aufrückten.

Beispiel: Ein Mann hat einen Sohn aus erster Ehe, der bei der Mutter lebt, die deswegen auch das Kindergeld erhält. Der Vater hat mit seiner neuen Frau noch zwei Töchter, für die er Kindergeld erhält. Da der Sohn aus erster Ehe als Zählkind zu berücksichtigen ist, werden die beiden Töchter als zweites und drittes Kind statt als erstes und zweites Kind bei der Kindergeldberechnung gewertet. Das führt dazu, dass nicht nur 438 Euro pro Monat (219 Euro + 219 Euro) sondern 444 Euro (219 Euro + 225 Euro) pro Monat an die Familie ausgezahlt werden.

Aufgrund der Tatsache, dass inzwischen für alle Kinder gleich viel Kindergeld ausgezahlt wird, spielt die Zählkinderregelung jetzt keine Rolle mehr für die Kindergeldberechnung.

Kindergeldantrag stellen – So wird´s gemacht

Bevor das Kindergeld ausgezahlt werden kann, müssen die Eltern aber erst einmal einen Kindergeldantrag stellen. Im Regelfall ist der Kindergeldantrag bei der örtlichen Familienkasse zu stellen. Eine Ausnahmeregelung gilt aber für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Diensts. In ihrem Fall ist nicht die Familienkasse, sondern die Gehalts- oder Besoldungsstelle des öffentlichen Diensts für den Kindergeldantrag zuständig. Der Kindergeldantrag ist grundsätzlich schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Das hierfür notwendige Antragsformular bekommen Sie entweder von der Familienkasse oder Sie laden es sich direkt von der Homepage der Bundesagentur für Arbeit herunter. Das Antragsformular kann man zwar auch direkt online ausfüllen. Danach muss man es aber ausdrucken und unterschreiben und dann per Post an die Familienkasse schicken. Ein reiner Onlineantrag ist aktuell leider noch nicht vorgesehen. Beim erstmaligen Kindergeldantrag muss man der Familienkasse auch die Geburtsurkunde des Kindes als Nachweis vorlegen. Außerdem müssen seit dem Jahr 2016 bei einem Kindergeldantrag auch immer die Steuer-Identifikationsnummer des Antragsstellers und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angegeben werden.

Wann haben Eltern einen Kindergeldanspruch?

Der Kindergeldanspruch der Eltern entsteht mit der Geburt des Kindes. Den Kindergeldantrag kann man aber auch schon vor der Geburt stellen, da die Bearbeitung des Kindergeldantrags in der Regel vier bis acht Wochen Zeit in Anspruch nimmt. Die Geburtsurkunde muss dann später nachgereicht werden. Bis zur Volljährigkeit des Kindes haben die Eltern einen uneingeschränkten Kindergeldanspruch ohne weitere Bedingungen. Doch auch nach dem 18. Geburtstag des Kindes können die Eltern noch einen Kindergeldanspruch haben. Dieser Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern ist dann aber an bestimmte Bedingungen gebunden. Die Kindergeldauszahlungstermine richten sich auch bei volljährigen Kinder weiterhin nach der Kindergeldnummer.

Kindergeldanspruch für volljährige Kinder

Bis zum 21. Geburtstag des Kindes wird die Kindergeldauszahlung fortgesetzt, falls das Kind arbeitslos ist und gleichzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist. Wenn ihr Kind eine Ausbildung macht oder ein Studium aufnimmt, können die Eltern sogar bis zum 25. Geburtstag des Kindes einen Kindergeldanspruch haben. Auch bei Kindern, die sich aktuell noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz und Studienplatz befinden, wird die Kindergeldauszahlung fortgesetzt. Allerdings darf die Familienkasse, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 26. August 2014, Az. XI R 14/12) zeigt, die Kindergeldauszahlung einstellen, wenn das Kind aus freien Stücken einem ihm angebotenen Studienplatz oder Ausbildungsplatz abgelehnt hat.
Sofern das Kind aufgrund einer Behinderung außerstande ist, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten, können die Eltern sogar zeitlich uneingeschränkt finanzielle Unterstützung des Staates in Form des Kindergelds erhalten. Voraussetzung ist aber, dass man die Behinderung des Kindes bereits diagnostiziert hat, bevor das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hatte. Auf der nachfolgenden Seite erhalten Sie noch weitere Informationen zu den Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern.

Kinderfreibetrag statt Kindergeldauszahlung


Als Alternative zum Kindergeld gibt es in Deutschland auch noch den Kinderfreibetrag. Falls die Eltern auf eine monatliche Kindergeldauszahlung verzichten, können sie stattdessen den Kinderfreibetrag ausschöpfen. Es handelt sich dabei um einen Steuerfreibetrag, der von dem zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen wird und damit die Steuerbelastung verringert. Der Kinderfreibetrag liegt im Jahr 2022 bei 8.952 Euro pro Kind für beide Elternteile. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes
  • 6.024 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes

Sofern die Eltern des Kindes getrennt leben, steht jedem der beiden Elternteile der Kinderfreibetrag in halber Höhe zu. Ob eine Kindergeldauszahlung oder aber die Nutzung des Kinderfreibetrags finanziell vorteilhafter ist, ist immer vom Einzelfall abhängig. Im Zuge einer Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt automatisch, welche dieser beiden Alternativen für den jeweiligen Bürger die sinnvollere Alternative ist.