Kindergeld beim Bundesfreiwilligendienst / BFD / Bufdis

Kindergeld BundesfreiwilligendienstHier erfahren Sie, ob es Kindergeld beim Bundesfreiwilligendienst gibt. In Deutschland gibt es viele Menschen, die sich sozial engagieren wollen. Eine gute Möglichkeit dafür bietet der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Wer vorhat, im Bundesfreiwilligendienst aktiv zu werden, möchte natürlich auch wissen, wie es mit dem Kindergeld weitergeht. Da es sich beim Bundesfreiwilligendienst um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, bekommen die Bufdis kein Gehalt. Da wäre das Kindergeld als finanzielle Unterstützung natürlich sehr willkommen. Nachfolgend erklären wir Ihnen unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Kindergeld beim Bundesfreiwilligendienst besteht.

Altersgrenze beim Kindergeld für Bufdis

Während des Bundesfreiwilligendienstes kann weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Aber nicht alle Freiwilligen erhalten Kindergeld beim Bundesfreiwilligendienst. Ob es weiterhin Kindergeld gibt, hängt von dem Alter des Freiwilligen ab. Solange der Bufdi noch minderjährig ist, ändert sich beim Kindergeld nichts. Es wird wie bisher an die Eltern ausgezahlt.

Kindergeld beim BFD für volljährige Freiwillige

Doch auch für volljährige Freiwillige über 18, die im Bundesfreiwilligendienst aktiv sind, gibt es weiterhin Kindergeld von der Familienkasse. Das Kindergeld für volljährige Freiwillige wird aber nur solange weitergezahlt, bis der Freiwillige das 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach endet der Anspruch auf Kindergeld in jedem Fall. Eine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über das 25. Lebensjahr hinaus, wie es früher beim Zivildienst möglich war, ist beim Bundesfreiwilligendienst keine Option.

Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst

Zusätzlich zum Kindergeld hat man beim Bundesfreiwilligendienst auch Anspruch auf ein Taschengeld. Während aber das Kindergeld nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt wird, gibt es beim Taschengeld keine Altersobergrenze. Das Taschengeld erhalten alle Bufdis unabhängig von ihrem Alter. Wie hoch das Taschengeld beim BFD ausfällt, kann die Einsatzstelle selbst festlegen. Es gibt allerdings eine gesetzlich festgeschriebene Obergrenze. Diese beläuft sich auf sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung. Positiv für alle Freiwilligen ist, dass das Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst steuerfrei bleibt.

Weitere Vergünstigungen beim BFD

Neben dem Taschengeld können die Freiwilligen beim BFD auch noch von weiteren Vergünstigungen profitieren. So bieten viele Einsatzstellen kostenfrei Unterkunft und Verpflegung für die Bufdis an. Außerdem bekommen viele Freiwillige auch Arbeitskleidung kostenlos von der Einsatzstelle zur Verfügung gestellt.

Darüber er hinaus erhält jeder Bufdi einen sogenannten Freiwilligenausweis. Mit diesem Freiwilligenausweis sind vergleichbar mit einem Studentenausweis verschiedene Vorteile wie beispielsweise vergünstigte Fahrkarten oder ein ermäßigter Eintrittspreis für Theater und Museen. Im Gegensatz zum Taschengeld, welche steuerfrei ist, sind Geldwerte Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit steuerpflichtig. In dem meisten Fällen dürften diese Einkünfte jedoch unterhalb der steuerlichen Freibeträge bleiben, so dass diese Einkünfte in Endeffekt trotzdem steuerfrei bleiben.

Beitragsfreie Krankenversicherung beim Bundesfreiwilligendienst


Jeder Bufdi ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Der Freiwillige muss die Beiträge für die Krankenversicherung aber nicht aus eigener Tasche zahlen. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden vollumfänglich, also sowohl der Arbeitgeberanteil als auch der Arbeitnehmeranteil, von der Einsatzstelle getragen. Darüber hinaus ist man beim BFD auch in der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.