Erhöhung des Kindergelds 2023 | Kinderfreibetrag steigt auch

Erhöhung des Kindergelds 2023 Für das kommende Jahr 2023 ist eine Erhöhung des Kindergelds geplant. Zugleich soll auch der Kinderfreibetrag steigen. Diese Maßnahmen sind Teil des Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgestellten Entwurfs für das Inflationsausgleichsgesetz. Mit diesem Maßnahmenpaket will man die Bürger entlasten. Jedoch dürfte die geplante Erhöhung des Kindergelds 2023 deutlich geringer ausfallen, als es sich die meisten Familien erhofft haben.

Update: Inzwischen hat man entschieden, dass Kindergeld zum 1. Januar 2023 doch einheitlich auf 250 Euro pro Kind anzuheben und den Kinderfreibetrag auf 3.012 Euro pro Elternteil.

Erhöhung des Kindergeld 2023 um sieben Euro für die ersten zwei Kinder

Die stark gestiegenen Preise stellen viele Familien in Deutschland vor immense finanzielle Schwierigkeiten. In Anbetracht des horrenden Preisanstiegs dürfte die geplante Kindergelderhöhung 2023 lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Für das kommende Jahr 2023 sieht der jetzt vorgestellte Gesetzentwurf eine Erhöhung des Kindergelds für das erste und zweite Kind um sieben Euro pro Monat vor.

Durch die Kindergelderhöhung 2023 würde das Kindergeld für die ersten beiden Kinder von 219 Euro monatlich auf 227 Euro monatlich steigen. Prozentual gesehen wäre das eine Zuwachs von rund 3,7 %. Zum Vergleich: Im vergangenen Monat lag die Inflation in Deutschland bei rekordverdächtigen 7,5 %.

Geringere Kindergelderhöhung für das dritte Kind

Noch geringer als für die ersten beiden Kinder fällt jedoch die Kindergeld Erhöhung 2023 für das dritte Kind aus. Denn es ist vorgesehen, im kommenden Jahr, das Kindergeld für das dritte Kind nur um zwei Euro pro Monat anzuheben. Damit bekämen Eltern dann für das dritte Kind statt 225 Euro im Monat 227 Euro im Monat. Außerdem hat das zur Konsequenz, dass Eltern nach der Erhöhung des Kindergelds 2023 anders als bisher für das erste, zweite und auch dritte Kind jeweils gleich viel Kindergeld erhalten werden.

Für das vierte Kind und alle nachfolgenden Kinder sieht es bei der geplanten Kindergelderhöhung 2023 noch schlechter aus. Denn sie sollen komplett leer ausgehen, sodass Eltern für das vierte und alle nachfolgenden Kinder auch weiterhin 250 Euro im Monat erhalten. Bei der letztmaligen Erhöhung des Kindergelds im Januar 2021 war das noch anders. Damals profitierten noch sämtliche Kinder in gleichem Maße von der Kindergelderhöhung, da das Kindergeld für jedes Kind um 15 Euro im Monat stieg. Die folgende Tabelle gibt noch mal einem Überblick, wie viel Kindergeld es ab dem Jahr 2023 für jedes Kind geben soll.

Anzahl Kinder Kindergeld 2023
1. Kind 227 Euro
2. Kind 227 Euro
3. Kind 227 Euro
4. Kind 250 Euro
Alle weiteren Kinder 250 Euro

Erhöhung des Kindergelds auch für 2024 geplant

Der vorgestellte Gesetzentwurf gewährt auch schon einen Ausblick auf das übernächste Jahr 2024. Dann soll das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind noch mal um sechs Euro pro Monat steigen. Damit bekämen Eltern für die ersten drei Kinde jeweils ein monatliches Kindergeld in Höhe von 233 Euro. Der Rest der Kinder wird, so wie es momentan aussieht, auch bei der Kindergeld Erhöhung 2024 einmal mehr leer ausgehen. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch das Taschengeld für jedes Kind im Jahr 2024 sein wird.

Anzahl Kinder Kindergeld 2024
1. Kind 233 Euro
2. Kind 233 Euro
3. Kind 233 Euro
4. Kind 250 Euro
Alle weiteren Kinder 250 Euro

Kinderfreibetrag steigt auch

Analog zur Erhöhung des Kindergelds soll in den kommenden beiden Jahre 2023 und 2024 auch der Kinderfreibetrag steigen. Es ist beabsichtigt, den Kinderfreibetrag in den kommenden beiden Jahren schrittweise für jeden Elternteil um insgesamt 264 Euro zu erhöhen, sodass der Kinderfreibetrag im Jahr 2024 bei 2.994 Euro liegen wird.

  • Kinderfreibetrag 2023: 2.880 Euro
  • Kinderfreibetrag 2024: 2.994 Euro

Außerdem soll auch der Grundfreibetrag in den kommenden zwei Jahren angehoben werden. Im Jahr 2023 soll der Grundfreibetrag zunächst um 285 Euro auf 10.632 Euro steigen. Für das darauffolgende Jahr 2024 ist noch mal eine Erhöhung des Grundfreibetrags um 300 Euro auf 10.932 Euro vorgesehen.