Erhöhung des Kindesunterhalts für Trennungskinder ab 2023

Erhöhung des Kindesunterhalts für Trennungskinder ab 2023Die neue Düsseldorfer Tabelle sieht eine Erhöhung des Kindesunterhalts für Trennungskinder ab 2023 vor. Von der bevorstehenden Erhöhung des Kindesunterhalts können sowohl minderjährige Trennungskinder als auch volljährige Trennungskinder profitieren. Zugleich steigt auch der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige.

Düsseldorfer Tabelle wird angepasst

Wenn sich die Eltern trennen, haben die Kinder Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Dann stellt sich natürlich die Frage, wie viel Kindesunterhalt den Trennungskindern zusteht. Das hängt zum einen vom Alter des Kindes ab. Zum andern müssen die Gerichte auch die Höhe des Einkommens der Eltern bei der Festlegung der Unterhaltungszahlungen berücksichtigen. Als Richtlinie für die Unterhaltsberechnung wird in der Regel die Düsseldorfer Tabelle, die das Oberlandesgericht Düsseldorf erstmalig im Jahr 1962 veröffentlicht hat, herangezogen.

Die Tabelle listet für verschiedene Altersgruppen und Einkommensgruppen die empfohlenen Unterhaltsbeträge auf. Die Düsseldorfer Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft, wird aber dennoch bundesweit von den Gerichten als Maßstab bei der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt. Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle 20223 hat man die Unterhaltsbeträge wieder erhöht, mit der Konsequenz, dass Trennungskinder zukünftig auf deutlich mehr Geld hoffen können.

Erhöhung des Kindesunterhalts nach Altersgruppen

Für die die der ersten Altersgruppe 0 – 5 Jahre sieht die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 eine Erhöhung des Kindesunterhalts für Trennungskinder um 41 Euro auf 437 Euro im Monat vor. In der zweiten Altersgruppe 6 – 11 Jahre steigt der vorgesehene Mindestunterhalt um 47 Euro auf 502 Euro im Monat. Für die dritte Altersgruppe 12 – 17 Jahre ist eine Erhöhung des Kindesunterhalts 2023 um 53 Euro auf 588 Euro im Monat angedacht. Für volljährige Trennungskinder soll es 59 Euro mehr Unterhalt geben, sodass der Unterhaltsbetrag auf 628 Euro im Monat ansteigt.

Diese Mindestwerte gelten für ein Nettoeinkommen bis 1.900 Euro monatlich. Im Schnitt steigen auch die Unterhaltsbeträge in den anderen Einkommensgruppen um rund zehn Prozent an. Nachfolgend haben wir die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 für alle Einkommensgruppen für Sie zur Ansicht bereitgestellt.

Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in € Unterhaltsbeträge nach Altersgruppen in €
0-5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre AB 18 Jahre
1. bis 1.900 437 502 588 628
2. 1.901-2.300 459 528 618 660
3. 2.301-2.700 481 553 648 691
4. 2.701-3.100 503 578 677 723
5. 3.101-3.500 525 603 706 754
6. 3.501-3.900 560 643 753 804
7. 3.901-4.300 595 683 800 855
8. 4.301-4.700 630 723 847 905
9. 4.701-5.100 665 764 894 955
10. 5.101-5.500 700 804 941 1.005
11. 5.501-6.200 735 844 988 1.056
12. 6.201-7.000 770 884 1.035 1.106
13. 7.001-8.000 805 924 1.082 1.156
14. 8.001-9.500 840 964 1.126 1.206
15. 9.501-11.000 874 1.004 1.176 1.256

Erhöhung des Selbstbehalts ab 2023

Neben einer Erhöhung des Kindesunterhalts für Trennungskinder ab 2023 sieht die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 auch eine Erhöhung des Selbstbehalts für Unterhaltspflichtige vor. Grundsätzlich gilt, dass Unterhaltspflichtige nicht ihr gesamtes Einkommen für den Unterhalt aufwenden müssen. Es gibt einen Schonbetrag, der sogenannte Selbstbehalt, der trotz der Unterhaltsverpflichtungen nicht angetastet werden darf.

Den Selbstbehalt für Erwerbstätige hat man um rund 18 Prozent auf 1.370 Euro angehoben. Für Nichterwerbstätige ist eine Erhöhung des Selbstbehalts zum neuen Jahr um rund 17 Prozent auf 1.120 Euro vorgesehen, um der derzeit hohen Inflationsrate Rechnung zu tragen. In dem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige ist bereits ein Betrag für die Wohnkosten inkludiert. Während es bislang 430 Euro Warmmiete waren, sind es dem kommenden Jahr 2023 pauschal 520 Euro Warmmiete.

Erhöhung des Kindergelds ab 2023

Pünktlich zum Start des neuen Jahres gibt es außerdem eine Kindergelderhöhung. Ab Januar 2023 gibt es einheitlich für jedes Kind der Familie 250 Euro Kindergeld im Monat. Für das erste Kind und das zweite Kind bedeutet das, es gibt 31 Euro mehr Kindergeld pro Monat. Beim dritten Kind können sich die Eltern immerhin über 25 Euro mehr Kindergeld im Monat freuen. Ab dem vierten Kind gibt es keine weitere Erhöhung.

Das höhere Kindergeld wirkt sich auch auf die Unterhaltsverpflichtungen aus. Denn beim Kindesunterhalt darf man vom Unterhaltsbetrag die Hälfte des staatlichen Kindergelds abziehen. Bei unterhaltsberechtigten, volljährigen Kindern darf man Unterhaltsbetrag sogar um das komplette Kindergeld reduzieren.