Kindergeld bei Behinderung

Kindergeld bei BehinderungHier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Kindergeld bei Behinderung gezahlt wird. In bestimmten Fällen können Eltern auch für ein volljähriges Kind noch Kindergeld erhalten. So bekommen die Eltern Kindergeld für ein volljähriges Kind, wenn dieses eine Ausbildung macht oder einen Freiwilligendienst leistet. Normalweise ist aber spätestens dann mit den Kindergeldzahlungen Schluss, wenn das Kind 25 Jahre alt geworden ist. Es gibt aber eine Ausnahme für behinderte Kinder. Deren Eltern können auch über den 25. Geburtstag des Kindes hinaus noch weiter Kindergeld bekommen. Nachfolgend erklären wir Ihnen, welche Voraussetzung für das Kindergeld bei Behinderung erfüllt sein müssen.

Kindergeld für volljährige Kinder mit Behinderung

Für ein minderjähriges Kind mit einer Behinderung bekommen die Eltern des Kindes auf jeden Fall monatlich Kindergeld von der Familienkasse. Doch auch für ein volljähriges Kind mit einer Behinderung können Eltern noch jeden Monat Kindergeld von der Familienkasse erhalten. Das setzt aber zu einem voraus, dass die Behinderung des Kindes bereits vor dessen 25. Geburtstag eingetreten ist. Für Kinder des Jahrgangs 1981 und früher gilt abweichend die Regelung, dass die Behinderung des Kindes vor seinem 27. Geburtstag eingetreten sein muss.

Lebensbedarf kann nicht aus eigener Kraft bestritten werden

Weitere Voraussetzung für das Kindergeld bei Behinderung ist, dass das behinderte Kind aufgrund seiner Behinderung nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um seinen notwendigen Lebensbedarf aus eigener Kraft zu bestreiten. Davon ist grundsätzlich auszugehen, wenn das Kind einen Schwerbehindertenausweis oder ein ähnliches Dokument, in dem das Merkzeichen „H“ (hilflos) eingetragen ist, vorweisen kann.

Notwendiger Lebensbedarf von behinderten Menschen

Der notwendige Lebensbedarf eines behinderten Menschen setzt sich aus dem allgemeinen Lebensbedarf und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen. Der allgemeine Lebensbedarf lässt sich anhand des Grundfreibetrags nach § 32a EStG ermitteln. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie hoch der Grundfreibetrag in Deutschland in den letzten Jahren war:

Jahr Grundfreibetrag
2018 9.000 Euro
2019 9.168 Euro
2020 9.408 Euro
2021 9.744 Euro
2022 9.984 Euro

Der behinderungsbedingte Mehrbedarf lässt sich aus den zusätzlichen finanziellen Belastungen, die aus der Behinderung resultieren, ableiten. Wenn man das Nettoeinkommen sowie die Leistungen Dritter wie etwa Pflegegeld, Eingliederungshilfe oder Fahrtkostenzuschüsse aufaddiert, erhält man die finanziellen Mittel, die dem Behinderten zur Verfügung stehen.

Kindergeld bei Behinderung ohne Altersobergrenze

Wenn die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können die Eltern für ein behindertes Kind zeitlich unbefristet Kindergeld beziehen. Eine Altersobergrenze gibt für das Kindergeld bei Behinderung anders als für den Kindergeldbezug in der Ausbildung oder beim Freiwilligendienst nämlich nicht.

Kindergeld für Menschen mit Behinderung beantragen

Wenn man Kindergeld für ein behindertes Kind beantragen will, muss man sich an die zuständige Familienkasse, wenden. Für die Beantragung des Kindergelds muss man der Familienkasse die folgenden Formulare vorlegen:

  • Kindergeldantrag
  • Anlage Kind
  • Erklärung zu den Verhältnissen des Kindes mit Behinderung
  • Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des Kindes mit Behinderung

Alle diese Formulare können Sie auch auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-kindergeld-kinderzuschlag) herunterladen. Nach dem Download muss man die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare dann an die Familienkasse schicken. Zusätzlich braucht man auch noch eines qualifizierten Nachweis über die Behinderung des Kindes wie etwa den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder den Pflegegeld-Bescheid bei einer Einstufung in den Pflegegrad 4 oder 5, damit die Familienkasse den Kindergeldanspruch prüfen kann.