Kindergeld für vier Kinder – Termine, Kindergeldanspruch

Kindergeld für vier KinderFür kinderreiche Familien stellt sich die Frage, wie viel Kindergeld für vier Kinder zusammenkommt. Zum Kindergeld in Deutschland muss man wissen, dass man nicht für jedes Kind gleich viel Kindergeld bekommt. Stattdessen ist der Kindergeldsatz nach der Anzahl der Kinder in der Familie gestaffelt. Das bedeutet für das dritte und vierte Kind gibt es mehr Kindergeld im Monat als für die ersten beiden Kinder. Nachfolgend verraten wir Ihnen, mit wie viel Kindergeld für vier Kinder Sie monatlich rechnen können.

Update: Seit der letzten Kindergelderhöhung zu Beginn des Jahres 2023 gibt es jetzt einheitlich für jedes in der Familie lebende Kind 250 Euro Kindergeld pro Monat. Demnach gibt es jetzt genau 1.000 Euro Kindergeld für vier Kinder im Monat.

Mehr Kindergeld ab dem dritten Kind

Für die ersten beiden Kinder gibt es noch jeweils gleich viel Kindergeld im Monat. Eltern erhalten für das erste und zweite Kind jeweils einen Betrag in Höhe von 219 Euro monatlich. Beim dritten Kind erhöht sich das Kindergeld auf 225 Euro im Monat. Für das vierte Kind gibt es dann sogar jeden Monat 250 Euro Kindergeld. Dieselbe Summe erhalten Eltern auch für alle weiteren Kinder, die auf das vierte Kind folgen. Die nachfolgende Tabelle liefert eine Übersicht, wie viel Kindergeld es derzeit pro Kind gibt.

Daraus folgt, dass eine Familie mit vier Kindern jeden Monat 913 Euro (219 Euro + 219 Euro + 225 Euro + 250 Euro) Kindergeld für 4 Kinder erhält.

Kindergeld für vier Kinder: 913 Euro im Monat

Hätte die Familie statt vier Kindern sogar fünf Kinder, bekäme sie jeden Monat 1.163 Euro (219 Euro + 219 Euro + 225 Euro + 250 Euro + 250 Euro) Kindergeld für fünf Kinder.

Kindergeld für fünf Kinder: 1.163 Euro im Monat

Tipp: Sie wollen wissen, wann Sie mit dem Kindergeld auf ihrem Konto rechnen können. Dann schauen Sie sich unseren Überweisungsplan mit den Kindergeld-Auszahlungsterminen an. Dieser Überweisungsplan zeigt alle Termine für das laufende Kalenderjahr.

Zählkinder werden beim Kindergeld berücksichtigt

Bei der Auszahlung des Kindergelds berücksichtigt die Familienkasse auch sogenannte Zählkinder. Der Begriff Zählkinder wird im Amtsdeutsch für Kinder, die im Haushalt des Ex-Partners leben, verwendet. Für diese Zählkinder erhält man zwar kein Kindergeld, sie verändern aber trotzdem die Reihenfolge der anderen kindergeldberechtigten Kinder. Dann kann dann zu einer höheren Kindergeldauszahlung führen.

Beispiel:

Das Kindergeld für vier Kinder, die im eigenen Haushalt leben, würde sich auf von 913 Euro im Monat auf 944 Euro im Monat erhöhen, wenn zusätzlich noch ein Zählkind im Haushalt des Ex-Partners berücksichtigt wird. Bei zwei Zählkindern würde das Kindergeld für 4 Kinder im eigenen Haushalt sogar von 913 Euro im Monat auf 975 Euro im Monat steigen.

Kinderfreibetrag für vier Kinder

Eltern können alternativ auch den Kinderfreibetrag ausschöpfen, statt sich das Kindergeld für vier Kinder jeden Monat auszahlen zu lassen. Der Kinderfreibetrag wird vom steuerpflichtigen Einkommen der Eltern abzogen, so dass diese weniger Steuern an das Finanzamt abführen müssen. Ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für die jeweilige Familie die bessere Alternative ist, hängt immer vom Einkommen der Eltern ab. Allgemein gilt, dass der Kinderfreibetrag sich vor allem für Eltern mit höherem Einkommen lohnt. Demgegenüber ist für Eltern mit eher geringen Einkünften in der Regel die monatliche Kindergeldauszahlung lohnenswerter. Für den Einzelfall berechnet das Finanzamt im Rahmen einer Günstigerprüfung bei der Steuererklärung, welche der beiden Alternativen sich für die jeweilige Familie finanziell mehr lohnt.

Wie lange besteht ein Kindergeldanspruch?

Neben der Höhe des Kindergelds ist es für Eltern natürlich auch wichtig zu wissen, wie lange sie Anspruch auf Kindergeld haben. Grundsätzlich gilt, dass der Kindergeldanspruch auf jeden Fall besteht, bis das Kind die Volljährigkeit erreicht hat. Wenn bestimmt Voraussetzungen können Eltern aber auch für ein volljähriges Kinder über 18 Jahren noch weiterhin einen Kindergeldanspruch haben.

Für volljährige Kinder, die bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind, besteht maximal bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, ein Kindergeldanspruch. Für Kinder, die eine Ausbildung machen oder an einer Hochschule eingeschrieben sind, können Eltern noch länger Kindergeld beziehen. In diesem wird das Kindergeld für volljährige Kinder bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt. Die gleiche Altersgrenze gilt auch für Kinder, die Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr machen.

Ein zeitlich unbefristeter Kindergeldanspruch ist bei Kindern gegeben, die wegen einer schwerwiegenden Behinderung nicht fähig sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Voraussetzung für den dauerhaften Kindergeldanspruch ist aber, dass die Behinderung des Kindes schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres diagnostiziert wurde.