Kindergeld nach dem Abitur | Übergangszeit

Kindergeld nach dem AbiturHier erfahren Sie, wie es mit dem Kindergeld nach dem Abitur weitergeht. Wenn ihr Kind endlich das Abitur geschafft hat, ist das für die Eltern natürlich erst einmal ein Grund zur Freude. Allerdings stellt sich dann auch die Frage, ob die Eltern das Kindergeld nach dem Abitur des Kindes weiterhin erhalten. Nachfolgend geben wir Ihnen eine Antwort auf diese Frage.

Ausbildung oder Studium nach dem Abitur

Solange der Nachwuchs noch die Schule besucht, bekommen die Eltern auf jeden Fall Kindergeld. Doch auch nach dem Schulabschluss kann noch weiterhin ein Kindergeldanspruch bestehen. es müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Eltern für volljährige Kinder nach dem Ende der Schulzeit noch weiter Kindergeld erhalten.

Ob es weiter Kindergeld nach dem Abitur gibt, hängt davon ab, was das Kind nach der Schule macht. Wenn das Kind nach dem Abi eine Ausbildung beginnt oder ein Studium anfängt, haben die Eltern weiterhin einen Kindergeldanspruch. Für ein Kind, das eine Ausbildung macht oder studiert zahlt die Familienkasse allerdings maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Kindergeld.

Kindergeld in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Häufig ist es aber so, dass Ausbildung oder Studium nicht unmittelbar nach dem Schulende starten, sondern noch etwas Zeit vergeht. Auch in dieser Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten können die Eltern weiterhin Kindergeld beziehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Übergangszeit zwischen den Ausbildungsabschnitten nicht länger als vier Monaten dauert. Sollte die Unterbrechung jedoch länger dauern, kann das Finanzamt das ausgezahlte Kindergeld für den kompletten Zeitraum zurückverlangen.

Kindergeld bei längerer Übergangszeit nach dem Abitur

Für die Eltern ist eine natürlich ärgerlich, wenn der Kindergeldanspruch bei einer längeren Übergangszeit nach dem Abitur verloren geht. Es gibt aber glücklicherweise eine Möglichkeit, den Kindergeldanspruch auch bei einer längeren Unterbrechung nach dem Abi sicherzustellen. Dafür muss das Kind ein Praktikum machen, das einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf hat.

Suche nach einem Ausbildungsplatz

Wenn das Kind nach dem Abitur keine Ausbildung bzw. kein Studium beginnen kann, weil er noch keinen Ausbildungsplatz bzw. Studienplatz bekommen hat, müssen die Eltern trotzdem nicht auf das Kindergeld verzichten. Denn Kindergeldzahlungen gehen auch weiter, wenn das volljährige Kind auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder Studienplatz ist.

Voraussetzungen dafür ist aber, dass sich nachweisen lässt, dass sich das Kind nach dem Abi ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Als Nachweis für die Ausbildungsplatzsuche können beispielsweise Absagen, Eingangsbestätigungen, Zwischennachrichten oder Einladungen zum Vorstellungsgespräch der Familienkasse vorgelegt werden. Ebenso gilt der Nachweis als erbracht, wenn das Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist.

Kindergeld nach dem Abitur für arbeitslose Kinder

Es kann natürlich auch passieren, dass man nach dem Schulabschluss nicht direkt eine Stelle findet und erst einmal arbeitslos ist. Auch für arbeitslose Kinder können die Eltern weiterhin Kindergeld nach dem Abitur beziehen. Voraussetzung für den Kindergeldbezug bei Arbeitslosigkeit ist aber, dass das Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet ist. Laut einem Urteil des Finanzgerichts Köln (FG Köln, Urteil vom 10. März 2016, Az. 1 K 560/14) ist die Meldung als arbeitssuchend auch dann notwendig, um Kindergeld zu erhalten, wenn das Kind aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist. Anders als bei Kindern in der Ausbildung und im Studium können Eltern für als arbeitssuchend gemeldete Kinder maximal bis zum 21. Geburtstag des Kindes Kindergeld erhalten.

Kindergeldanspruch beim Freiwilligendienst

Heutzutage gibt es auch viele junge Leute, die sich nach dem Ende ihrer Schullaufbahn, erst einmal sozial engagieren wollen. Dafür bietet sich beispielsweise ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst an. Wenn sich die Kinder dazu entschlossen hat, nach dem Abitur einen Freiwilligendienst wie etwa ein freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst zu machen, können oder Eltern in dieser Zeit weiterhin Kindergeld beziehen. Allerdings gilt auch bei diesen Freiwilligendiensten der 25. Geburtstag des Kindes als Obergrenze für den Kindergeldbezug. Danach ist auf jeden Fall Schluss mit den Kindergeldzahlungen.