Kindergeldauszahlung im Januar 2023 | Alle Termine

Kindergeldauszahlung im Januar 2023Wir verraten Ihnen, wann Sie mit einer Kindergeldauszahlung im Januar 2023 rechnen können, damit Sie besser planen können. Die Familienkasse hat jetzt alle Kindergeld Auszahlungstermine für den ersten Monat des neuen Jahres bekannt gegeben. In diesem Jahr beginnt die Kindergeldauszahlung etwas früher als im Vorjahr.

Kindergeldauszahlung beginnt früher

Auch im neuen Jahr richten sich die Termine wie gewohnt nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Je niedriger die Endziffer der Kindergeldnummer, desto früher überweist die Familienkasse das Kindergeld an die Eltern. Für Eltern mit der Endziffer 0 startet die Kindergeldauszahlung in diesem Jahr bereits am 4. Januar 2023. Das ist ein Tag früher als im Vorjahr 2022. Danach folgen die Endziffern 1 und 2 mit den Terminen am 5. Januar 2023 und am 11. Januar 2023. Die Termine für die Endziffern 3 und 4 fallen auf den 12 Januar 2023 und den 13. Januar 2023. Zum Schluss überweist die Familienkasse das Kindergeld am 23.01.2023 an die Eltern mit der Endziffer 9. Damit ist die Kindergeldauszahlung im Januar 2023 erst zwei Tage später abgeschlossen als im Vorjahr.

Alle Termine im Januar 2023

Die folgende Tabelle zeigt alle Termine im Januar 2023 für jede Endziffer der Kindergeldnummer. Wenn Sie Ihre Kindergeldnummer nicht mehr wissen, finden Sie auf unsere Seite auch eine Anleitung, wie man die Kindergeldnummer herausfinden kann.

Endziffer der KindergeldnummerTermine im Januar 2023
004.01.2023
105.01.2023
211.01.2023
312.01.2023
413.01.2023
516.01.2023
617.01.2023
718.01.2023
820.01.2023
923.01.2023

Mehr Kindergeld ab Januar 2023

Im Januar 2023 ändern sich aber nicht nur die Termine, sondern auch die Höhe der Kindergeldauszahlung. Das Kindergeld wird auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind des Haushalts angehoben. Das ist ein Plus von 31 Euro im Monat für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind erhalten Eltern ab Januar 2023 immerhin noch 25 Euro mehr Kindergeld pro Monat. Da ab dem vierten Kind bereits zuvor 250 Euro gezahlt wurden, gibt es hier keine Änderung im neuen Jahr. Demzufolge bekommt eine Familie mit vier Kindern durch die Kindergelderhöhung zukünftig jeden Monat 87 Euro mehr Kindergeld.

Leider können nicht alle Eltern auch wirklich von der bevorstehenden Erhöhung des Kindergeldes profitieren Bei Alleinziehenden, die einen Unterhaltsvorschuss vom Staat erhalten, kommt letzten Endes nichts von der Kindergelderhöhung an. Denn das Kindergeld wird immer auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das hat zur Folge, dass der Unterhaltsvorschuss um 31 Euro sinkt, wenn das Kindergeld um 31 Euro steigt. Letztlich also ein Nullsummenspiel für die betroffenen Eltern. Den Unterhaltszuschuss können Eltern beantragen, wenn der getrenntlebende Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt.

Kinderfreibetrag steigt ebenfalls

Im neuen Jahr steigt nicht nur das Kindergeld, sondern auch der Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag erhöht sich von 8.388 Euro pro Kind für beide Elternteile auf 8.952 Euro pro Kind für beide Elternteile. Dabei setzt sich der Freibetrag folgendermaßen zusammen:

  • 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes
  • 6.024 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes

Wenn die Eltern des Kindes getrennt leben, steht jedem Elternteil der Kinderfreibetrag in halber Höhe (4.476 Euro) zu.