Kindergelderhöhung 2021 – Mehr Kindergeld ab 1. Januar 2021

Kindergelderhöhung 2021Gute Nachrichten für alle Eltern, es gibt eine Kindergelderhöhung im kommenden Jahr 2021. Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist eine steuerliche Entlastung und Förderung der Familien. Neben einer Kindergelderhöhung sieht das Familienentlastungsgesetz auch eine Anhebung des Kinderfreibetrags und weitere Steuerentlastungen vor. Nachfolgend stellen wir Ihnen alle Maßnahme, die zur Entlastung der Familien geplant sind, genauer vor.

Kindergelderhöhung ab 1. Januar 2021

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass das Kindergeld zum 1. Januar 2021 um 15 Euro im Monat für jedes Kind steigen soll. Durch die Kindergelderhöhung 2021 steigt das Kindergeld für die ersten beiden Kinder von 204 Euro auf 219 Euro pro Kind im Monat. Für das dritte Kind erhalten Eltern in Zukunft ein Kindergeld in Höhe von 225 Euro monatlich. Bisher bekamen Eltern für das dritte Kind nur 210 Euro im Monat von der Familienkasse. Für das vierte Kind bekommen Eltern nach der Kindergelderhöhung 2021 jeden Monat 250 Euro. Zuvor waren es 235 Euro im Monat. Für alle weiteren Kinder, die noch folgen, gilt die gleiche Kindergeldhöhe wie beim vierten Kind. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viel Kindergeld es vor und nach der Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2021 gibt.

Anzahl der Kinder Kindergeld vor dem 1. Januar 2021 Kindergeld ab dem 1. Januar 2021
1. Kind 204 Euro 219 Euro
2. Kind 204 Euro 219 Euro
3. Kind 210 Euro 225 Euro
4. Kind 235 Euro 250 Euro
Alle weiteren Kinder 235 Euro 250 Euro

Die letzte Kindergelderhöhung liegt schon eine Weile zurück. Zuletzt wurde das Kindergeld zum 1. Juli 2019 angehoben. Damals hat man das Kindergeld um 10 Euro monatlich für jedes Kind erhöht.

Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht

Nicht nur das Kindergeld soll im Jahr 2021 steigen, sondern auch der Kinderfreibetrag. Es ist angedacht, den Kinderfreibetrag im nächsten Jahr auf 8.388 Euro anzuheben. Derzeit beläuft sich der Kinderfreibetrag noch auf 7.812 Euro. Wer den Kinderfreibetrag ausschöpfen will, kann aber nicht gleichzeitig Kindergeld beziehen. Das eine schließt das andere aus. Ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld aus finanzieller Sicht die besser Wahl ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Tendenziell lässt sich aber festhalten, dass der Kinderfreibetrag eher für Familien mit hohem Einkommen lohnenswert ist. Dagegen lohnt sich für Familien mit niedrigem Einkommen das Kindergeld in der Regel mehr. Im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung überprüft das Finanzamt, welche dieser beiden Alternativen für die jeweilige Familie die bessere Wahl ist.

Höherer Grundfreibetrag ab Januar 2021


Eine weitere steuerliche Entlastung im kommenden Jahr, die aber nicht nur Familien mit Kindern zu Gute kommt, ist die Anhebung des Grundfreibetrags. Der Grundfreibetrag soll im Jahr 2021 um 288 Euro angehoben werden. Dadurch erhöht sich der Grundfreibetrag dann auf 9.696 Euro. Derzeit liegt der Grundfreibetrag noch bei 9.408 Euro. Für das nachfolgende Jahr 2022 ist eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrags um 288 Euro vorgesehen.

Darüber hinaus wird im Jahr 2021 auch noch die Grenze für den Spitzensteuersatz auf 57.919 Euro angehoben. Außerdem soll im kommenden Jahr der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG von 9.408 Euro auf 9.696 Euro steigen.