Kindergeldhöhe 2023 – Wie hoch ist das Kindergeld?

Höhe des Kindergelds im Jahr 2021 - Kindergeldhöhe 2021Die Kindergeldhöhe 2023 ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und der Anzahl der Kinder in der Familie. Wie hoch das Kindergeld pro Monat ausfällt, richtet sich nur danach, wie viel Kinder eine Familie insgesamt hat. In der Vergangeheit erhöhte sich mit einer steigenden Anzahl von Kindern auch die Kindergeldhöhe pro Kind. Doch das hat sich durch die Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2023 grundlegend geändert.

Für erste und zweite Kind bekamen Eltern im vorherigen Jahr 2022 jeweils 219 Euro Kindergeld pro MonatAb dem dritten Kind erhöhte sich die Kindergeldauszahlung dann 225 Euro pro Monat. Für das vierte Kind und jedes weitere Kind danach erhalten Eltern aktuell einen Betrag von 250 Euro monatlich von der Familienkasse ausgezahlt. Jetzt bekommen Eltern für jedes Kind der Familie einheitlich 250 Euro im Monat von der Familienkasse. Die nachfolgende Tabelle gibt noch einmal einen Überblick über die Kindergeldhöhe im Jahr 2023 und 2022. Daraus lässt sich direkt ablesen, wie hoch das Kindergeld pro Kind im Monat ausfällt.

Anzahl der Kinder Kindergeldhöhe 2023 Kindergeldhöhe 2022
1. Kind 250 Euro 219 Euro
2. Kind 250 Euro 219 Euro
3. Kind 250 Euro 225 Euro
4. Kind 250 Euro 250 Euro
Jedes weitere Kind 250 Euro 250 Euro

Rechenbeispiel:

Eine Familie mit vier Kindern bekäme im Jahr 2023 demnach insgesamt ein Kindergeld in Höhe von 1.000 Euro (250 Euro + 250 Euro + 250 Euro + 250 Euro) pro Monat. Wenn die Familie nicht nur vier, sondern sogar fünf Kinder hätte, würde sie jeden Monat insgesamt 1.250 Euro (250 Euro + 250 Euro + 250 Euro + 250 Euro + 250 Euro) Kindergeld kriegen . Im Vorjahr 2022 hätte die Familie mit vier Kindern ein Kindergeld in Höhe von 913 Euro (219 Euro + 219 Euro + 225 Euro + 250 Euro) pro Monat erhalten. Für fünf Kinder hätte die Famile im Vorjahr 2022 ein Kindergeld in Höhe von 1.163 Euro (219 Euro + 219 Euro + 225 Euro + 250 Euro + 250 Euro) bekomen.

Zählkinder beim Kindergeld

Bei der Festsetzung der Kindergeldhöhe wurden in der Vergangenheit auch immer sogenannte Zählkinder berücksichtigt. Als Zählkinder bezeichnet man Kinder für die zwar kein Kindergeld ausgezahlt wird, die aber Einfluss auf die Kindergeld Höhe bei den anderen Kindern haben. In erster Linie konnten getrennt lebende Eltern von der Regelung zu den Zählkindern profitieren. Angenommen ein Vater hat ein Kind aus erster Ehe, das bei der Mutter lebt und zwei Kinder mit seiner zweiten Ehefrau, die beide bei ihm leben. Für das erste Kind erhält er dann zwar kein Kindergeld ausgezahlt, sondern die Mutter, bei der das Kind lebt.

Das Kind wird aber beim Vater als Zählkind angerechnet, so dass die beiden anderen Kinder bei der Kindergeldberechnung nicht als erstes und zweites Kind, sonder als drittes und viertes Kind behandelt werden. Somit bekam er im Jahr 2022 jeden Monat statt 438 Euro Kindergeld immerhin 444 Euro (219 Euro + 225 Euro) Kindergeld im Monat. Noch größer wäre der Effekt durch die Zählkinder gewesen, wenn der Vater zwei Kinder aus erster Ehe hätte. Dann hätte er für die beiden Kinder aus zweiter Ehe sogar 475 Euro (225 Euro +250 Euro) Kindergeld im Monat bekommen. Da es mittlerweile aber für alle Kinder gleich viel Kindergeld gibt, spielt die Zählkinderregelung keine Rolle mehr für die Kindergeldberechnung.

Kindergeld und Kinderfreibetrag im Vergleich

Wenn ein Kindergeldanspruch vorliegt, haben Eltern zwei Alternativen. Sie können jeden Monat das Ihnen zustehende Kindergeldbetrag überwiesen bekommen oder alternativ den Kinderfreibetrag ausschöpfen. Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der vom steuerpflichtigen Einkommen der Eltern abgezogen wird und dadurch die von den Eltern zu zahlende Steuerlast mindert. Welche dieser beiden Alternativen im Einzelfall finanziell günstiger ist, ermittelt das zuständige Finanzamt automatisch im Zuge einer sogenannten Günstigerprüfung.

Während die Kindergeldhöhe von der Anzahl der Kinder abhängt, ist der Kinderfreibetrag pro Kind unabhängig von der Gesamtzahl der Kinder immer gleich hoch. Eltern steht im Jahr 2023 pro Kind ein Kinderfreibetrag in Höhe von 8.952 Euro zu. Bei getrennt lebenden Elternpaaren steht jedem der beiden Elternteile genau die Hälfte dieses Betrags zu. Der Kinderfreibetrag wurde zuletzt im Jahr 2023 angehoben. Zuvor lag der Kinderfreibetrag noch bei 8.548 Euro für beide Elternteile.

Wie lange erhalten Eltern Kindergeld?

Die Kindergeldhöhe wird durch die Anzahl der Kinder bestimmt. Doch wie lange steht den Eltern das Kindergeld überhaupt zu. Von der Geburt des Kindes an, bis das Kind 18 Jahre alt wird, haben die Eltern einen generellen Anspruch auf Kindergeld, ohne dass dieser an weitere Bedingungen geknüpft ist. Auch für volljährige Kinder über 18 Jahre kann weiterhin ein Kindergeldanspruch vorhanden sein. In diesem Fall ist der Kindergeldanspruch aber mit zusätzlichen Bedingungen verbunden. So können Eltern eines volljährigen Kindes bis maximal zum 21. Geburtstag des Kindes noch weiterhin Kindergeld erhalten, wenn das Kind arbeitslos und bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet ist.

Für Kinder, die ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren, kann sich der Kindergeldanspruch sogar bis zu. 25. Geburtstag des Kindes verlängern. Aber Achtung: Wenn das studierende Kind ein Zweitstudium oder eine Zweitausbildung absolviert, und dabei zusätzlich mehr als 20 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgeht, erlischt der Kindergeldanspruch der Eltern. Wie hoch das Einkommen des Kindes ist, spielt dabei nach neuer Rechtslage keine Rolle mehr. Auf die Kindergeld Höhe hat die wöchentliche Arbeitszeit hingegen keinen Einfluss. Solange die Grenze von 20 Arbeitsstunden pro Woche nicht überschritten wird, wird das Kindergeld trotz des Einkommens des Kindes immer in volle Höhe an die Eltern ausgezahlt. Weitere Ausnahmeregelung zum Kindergeldbezug im Studium haben wir auf der nachfolgende Seite für Sie zusammengestellt.

Ein Kindergeldanspruch über das 25. Lebensjahr hinaus kann bei Kindern mit einer schwerwiegenden Behinderung, infolgedessen das Kind nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten, gegeben sein. Voraussetzung ist aber, dass die Behinderung des Kindes bereits vor dessen 25. Geburtstag aufgetreten ist. Das Alter des Kindes hat aber keinen Einfluss auf die Kindergeldhöhe.

Kindergeldantrag einreichen – So wird’s gemacht


Der Kindergeldanspruch der Eltern entsteht mit der Geburt des Kindes, doch die Familienkassen zahlen das Geld nicht automatisch an die Eltern aus. Zunächst müssen die Eltern einen Kindergeldantrag einreichen. In der Regel müssen die Eltern diesen Kindergeldantrag bei der Familienkasse einreichen. Nur für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Diensts gilt eine abweichende Regelung. Bei dieser Berufsgruppe ist nicht die Familienkasse, sondern die Gehalts- oder Besoldungsstelle des öffentlichen Diensts für den Kindergeldantrag zuständig. Der Kindergeldantrag muss grundsätzlich schriftlich der bei der zuständigen Stelle eingereicht.

Das für den Kindergeldantrag benötigte Antragsformular bekommen Sie entweder bei der örtlichen Zweigstelle der Familienkasse oder Sie laden sich das Antragsformular einfach direkt von der offiziellen Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunter. Das Antragsformular kann zwar auch direkt online ausgefüllt werden, muss danach aber ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die zuständige Stelle gesandt werden. Ein reiner online Kindergeldantrag ist zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich. Wenn Eltern zum ersten Mal nach der Geburt des Kindes einen Kindergeldantrag einreichen, müssen Sie zusätzlich auch noch einen Geburtsurkunde des Kindes beibringen. Seit dem 1. Januar 2016 gilt außerdem die ergänzende Vorschrift, dass der Familienkasse bei einem Kindergeldantrag die Steuer-Identifikationsnummer des Antragsstellers und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes mitgeteilt werden muss.