Länger Kinderkrankengeld im Corona Lockdown

Länger KinderkrankengeldIm Corona Lockdown können Eltern ab jetzt länger Kinderkrankengeld bekommen. Die Corona Lockdown stellt insbesondere berufstätige Eltern vor große Herausforderungen. Zur Unterstützung berufstätiger Eltern in dieser schwierigen Zeit hat die Bundesregierung eine Ausweitung des Kinderkrankengelds beschlossen.

Verdoppelung der Kinderkrankentage

Demnach soll die Zahl der Kinderkrankentage in diesem Jahr wegen der Corona Pandemie pro Elternteil und Kind von 10 Tage auf 20 Tage verdoppelt werden. Bei Alleinerziehenden steigt die Zahl der Kinderkrankentage, die sie pro Kind in Anspruch nehmen können, auf 40 Tage. Zuvor waren es 20 Kinderkrankentage für Alleinerziehende. Bei mehreren Kindern ist das Kinderkrankengeld auf maximal 90 Tage gedeckelt. Die neue Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar 2021 gelten.

Normalerweise erhalten Eltern das Kinderkrankengeld von der Krankenkasse, wenn sie wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Bei Kindern mit einer Behinderung entfällt diese Altersgrenze. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Kinderkrankengelds ist, dass es niemanden im Haushalt gibt, der das Kind betreuen könnte. Das Kinderkrankengeld beläuft sich in der Regel auf 90 Prozent des Netto-Verdienstes.

Kinderkrankengeld bei geschlossenen Schulen im Corona Lockdown

In der Corona Pandemie soll es das Kinderkrankengeld aber auch geben, wenn Eltern ihren Nachwuchs zu Hause betreuen müssen, weil Schulen und Kitas geschlossen sind oder der Zugang eingeschränkt ist. Das Kinderkrankengeld wird auch gezahlt, wenn zwar eine Notfallbetreuung stattfindet, die Eltern aber gebeten werden, ihren Nachwuchs im Corona Lockdown zu Hause zu lassen oder die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben ist.

Kinderkrankengeld nur für gesetzlich Versicherte

Anspruch auch das Kinderkrankengeld haben auch berufstätige Eltern, die aktuell im Homeoffice arbeiten. Eltern, die Kinderkrankengeld beantragen wollen, müssen der Krankenkasse eine Verdienstbescheinigung sowie eine Bescheinigung der Schule oder Kita, dass diese im Corona Lockdown geschlossen ist oder nur eine Notbetreuung anbietet, vorlegen. Beantragen können das Kinderkrankengeld allerdings nur gesetzlich Versicherte und auch das Kind muss gesetzlich versichert sein. Während die Eltern Kinderkrankengeld beziehen, haben sie keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Zur Finanzierung des erweiterten Kinderkrankengelds zahlt der Bund zum 1. April 2021 einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro.