Notfall KiZ für Corona geschädigte Familien

Notafall KiZ Kinderzuschlag wegen CoronaZum 1. April 2020 hat die Bundesregierung den Notfall Kinderzuschlag (Notfall KiZ) eingeführt, um Familien, die durch Corona finanzielle Einbußen erlitten haben, zu unterstützen. Die Corona Krise hat viele Familien in Deutschland hat getroffen. Nicht nur, dass sich die Eltern wegen der Kita- und Schulschließungen ihren Nachwuchs nun selbst betreuen müssen, auch das Einkommen ist bei vielen Familien geschrumpft. Mit dem neu eingeführten Notfall KiZ sollen zumindest die finanziellen Probleme der Familien abgemildert werden. In den ersten acht Tagen seit Einführung des neuen Notfall KiZ sind bereits fast 80.000 Anträge bei den Familienkassen eingegangen, wie Familienministerin Franziska Giffey (SPD) mitteilte.

Einkommen des Vormonats ist maßgeblich

Der Kinderzuschlag ist nicht neu, sondern es gibt ihn bereits seit dem Jahr 2005 in Deutschland. Zuletzt wurde der Höchstbetrag im Vorjahr durch das das Starke-Familien-Gesetz von 170 Euro pro Kind auf 185 pro Kind angehoben. Doch was unterscheidet nun den neuen Notfall KiZ vom altbekannten Kinderzuschlag. Die entscheidende Neuerung ist, dass Familien bei der Beantragung jetzt nur noch das Einkommen des vorangegangenen Monats nachweisen müssen und nicht mehr wie bisher das Einkommen der letzten sechs Monate. Dadurch können Familien, deren Einkommen im März 2020 durch Corona eingebrochen ist, direkt im April von der finanziellen Unterstützung durch den Notfall KiZ profitieren.

Vermögen bleibt beim Notfall KiZ unberücksichtigt

Ebenfalls neu ist, dass beim Notfall KiZ, das Vermögen des Antragstellers weitgehend unberücksichtigt bleibt, solange es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Die neuen Regeln für den Kinderzuschlag gelten zunächst befristet bis zum 30. September 2020. Am Umfang der finanziellen Förderung für einkommensschwache Familie hat sich hingegen nichts geändert. Es gibt nach wie vor maximal 185 Euro pro Kind im Monat. Für alle Familien, die bereits den Höchstbetrag beim Kindergeldzuschlag erhalten, gibt es jetzt eine automatische Verlängerung der Leistung für weitere 6 Monate, ohne dass ein erneuter Antrag erforderlich ist.

Kinderzuschlag an Kindergeldanspruch gekoppelt

Um den Notfall KiZ zu erhalten, müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal müssen die Eltern für das Kind auch Kindergeld beziehen. Denn der Anspruch auf Kindergeldzulage ist stets an den Kindergeldanspruch gekoppelt. Darüber hinaus müssen die Eltern ein Mindesteinkommen vorweisen können. Bei Elternpaaren liegt die Mindesteinkommensgrenze für den Kinderzuschlag bei 900 Euro im Monat. Ledige müssen mindestens ein Einkommen von 600 Euro im Monat haben, um den Kinderzuschlag beantragen zu dürfen. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann demnach keinen Kinderzuschlag beantragen.

Leistungen zur Bildung und Teilhabe für bedürftige Kinder


Familien, die den Kinderzuschlag bekommen, haben gleichzeitig auch Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Dazu gehört das Schulbedarfspaket. Im Rahmen des Schulbedarfspakets erhalten schulpflichtige Kinder aus einkommensschwachen Familien 150 Euro pro Schuljahr als Zuschuss zu ihrer Schulausstattung. Neben dem Schulbedarfspaket bekommen Kinder aus einkommensschwachen Familien jeden Monat auch noch ein Budget in Höhe von 15 Euro zur Verfügung gestellt, welches sie für die Teilnahme an Musikunterricht, die Mitgliedschaft in Vereinen oder für Aktivitäten kultureller Bildung nutzen können.