Kindergeld Staffelung 2022 – Wie viel Kindergeld pro Kind?

Kindergeld Staffelung nach der Anzahl der KindergeldIn Deutschland gibt es nicht für alle Kinder gleich viel Kindergeld, sondern das Kindergeld ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Genaugenommen fängt die Staffelung des Kindergelds aber erst beim dritten Kind an. Das bedeutet für das erste und zweite Kind bekommen Eltern noch jeweils gleich viel Kindergeld im Monat. Für das dritte Kind gibt es dann aber schon ein etwas höheres Kindergeld im Monat. Noch höher fällt das Kindergeld für vierte Kind aus. Danach aber bleibt das Kindergeld für alle weiteren Kinder gleich hoch. Die nachfolgende Tabelle zeigte die aktuelle Kindergeld Staffelung für das Jahr 2022. Aus der Tabelle können sie ablesen, wie viel Kindergeld im Monat Ihnen zusteht.

Update: Zu Beginn des Jahres 2023 hat man das Kindergeld angepasst. Seitdem gibt es jetzt einheitlich für jedes in der Familie lebende Kind 250 Euro Kindergeld im Monat. 

Zählkinder werden bei Kindergeld Staffelung berücksichtigt

Wie viel Kindergeld im Monat Eltern erhalten, hängt auch von der Anzahl der Zählkinder ab. Denn bei der Kindergeld Staffelung 2022 werden auch sogenannte Zählkinder berücksichtigt. Zählkinder sind Kinder, für die man selbst kein Kindergeld ausgezahlt bekommt, die aber bei der Berechnung des Kindergelds für weitere Kinder berücksichtigt werden. Dies wäre der Fall, wenn Geschwister aus erster Ehe im Haushalt des getrenntlebenden Elternteils wohnen. Die Geschwister aus erster Ehe werden dann als Zählkinder bei der Festsetzung des Kindergelds berücksichtigt. Das hat dann zur Folge, dass die Kinder aus zweiter Ehe, für die man Kindergeld ausgezahlt bekommt, in der Kindergeld Staffel die entsprechenden Plätze noch oben rutschen.

Beispiel: Ein Vater hat eine Tochter aus erster Ehe, die bei seiner Ex-Frau lebt. Daher bekommt die Ex-Frau auch das Kindergeld für die Tochter ausgezahlt. Mit seiner neuen Frau hat der Vater noch zwei Söhne, die in seinem Haushalt leben und für die er daher auch das Kindergeld bekommt. Die Tochter aus erster Ehe wird bei der Berechnung des Kindergelds als Zählkind berücksichtigt. Deshalb rutschen die beiden Söhne in der Kindergeldstaffel einen Platz nach oben. Dadurch bekommt der Vater für seine beiden Söhne jeden Monat 444 Euro Kindergeld statt 438 Euro. Bei zwei Zählkindern aus erster Ehe wären es sogar 475 Euro monatlich.

Wann bekommen Eltern Kindergeld?

Solange die Kinder noch nicht volljährig sind, haben Eltern einen generellen Anspruch auf Kindergeld. Bei volljährigen Kindern dagegen müssen noch weitere Bedingungen erfüllt sein, damit die Eltern weiterhin Kindergeld beziehen können. Eltern haben die Möglichkeit, für volljähriges Kind Kindergeld zu erhalten, wenn ihr volljähriges Kind arbeitslos ist und gleichzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist. In diesem Fall wird das Kindergeld maximal bis zum 21. Geburtstag des Kindes weitergezahlt. Länger besteht die Möglichkeit Kindergeld zu bekommen, wenn der Nachwuchs eine Ausbildung macht oder studieren geht. Dann können die Eltern maximal bis zum 25. Geburtstag des Kindes Kindergeld bekommen.

Kindergeld für volljährige Kinder gibt es auch, wenn diese Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr machen. Bei den Freiwilligendiensten gilt die gleiche Altersgrenze für den Kindergeldbezug wie bei Ausbildung und Studium. Ein zeitlich unbefristeter Kindergeldbezug ist bei Kindern mit einer Behinderung möglich, wenn diese aufgrund der Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Voraussetzung für eine dauerhafte Zahlung des Kindergelds bei Kindern mit Behinderung ist aber, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres bestanden hat.
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Kindergeld oder Kinderfreibetrag

In Deutschland gibt es neben dem Kindergeld auch noch den Kinderfreibetrag. Bei dem Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Steuerfreibetrag, der das steuerpflichtige Einkommen der Eltern reduziert und dafür sorgt, dass sie weniger Steuern entrichten müssen. Anders als beim Kindergeld gibt es beim Kinderfreibetrag keine Staffelung nach der Anzahl der Kinder. Der Kinderfreibetrag beläuft sich im Jahr 2022 auf 8.388 Euro pro Kind für beide Elternteile. Bei getrenntlebenden Eltern wird jedem Elternteil der Kinderfreibetrag in halber Höhe zugerechnet.

Wer den Kinderfreibetrag steuermindernd ausnutzt, kann aber nicht gleichzeitig auch noch Kindergeld beziehen. Das eine schließt das andere grundsätzlich aus. Im Rahmen einer Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt, welche Alternative wirtschaftlich sinnvoller für den Einzelnen ist. Tendenziell lohnt sich der Kinderfreibetrag eher für Eltern mit einem hohen Jahreseinkommen. Dagegen ist das Kindergeld bei Eltern mit geringem Einkommen zumeist die bessere Alternative.