Kinderzuschlag Auszahlungstermine 2023

Kinderzuschlag AuszahlungstermineHier können Sie sich über die Kinderzuschlag Auszahlungstermine 2023 informieren. Eltern mit geringem Einkommen können als staatliche Unterstützungsleistung den Kinderzuschlag beantragen. Bei vielen einkommensschwachen Familien ist der Kindergeldzuschlag bereits fest ins monatliche Haushaltsbudget eingeplant. Dann ist es natürlich wichtig zu wissen, wann der Kinderzuschlag von der Familienkasse ausgezahlt wird. Deshalb haben wir nachfolgend einen Überweisungsplan für Sie zusammengestellt, der alle Kinderzuschlag Auszahlungstermine für das komplette Jahr 2023 zeigt.

Kinderzuschlag Auszahlungstermine richten sich nach der Kindergeldnummer

Wenn der Kinderzuschlag von der Familienkasse bewilligt wurde, wird er einmal im Monat von der Familienkasse ausgezahlt. Dabei erfolgt die Auszahlung des Kinderzuschlags immer zusammen mit dem Kindergeld. Das bedeutet, auch die Kinderzuschlag Auszahlungstermine richten sich genauso wie beim Kindergeld nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Bei einer niedrigen Endziffer zahlt die Familienkasse der Kindergeldzuschlag zusammen mit dem Kindergeld bereits zu Beginn des Monats an die Eltern aus. Demgegenüber landet bei einer höheren Endziffer das Geld erst später im Monat auf dem Konto.

Übersicht Kinderzuschlag Auszahlungstermine 2023

Der nachfolgende Überweisungsplan zeigt die Kinderzuschlag Auszahlungstermine 2023 für jede Endziffer der Kindergeldnummer:

Endziffer KindergeldnummerJanuarFebruarMärz
004.01.202303.02.202303.03.2023
105.01.202308.02.202306.03.2023
211.01.202309.02.202307.03.2023
312.01.202310.02.202308.03.2023
413.01.202313.02.202310.03.2023
516.01.202314.02.202313.03.2023
617.01.202315.02.202314.03.2023
718.01.202316.02.202315.03.2023
820.01.202317.02.202317.03.2023
923.01.202321.02.202320.03.2023

Endziffer KindergeldnummerAprilMaiJuni
005.04.202304.05.202305.06.2023
106.04.202305.05.202306.06.2023
212.04.202309.05.202307.06.2023
313.04.202310.05.202312.06.2023
414.04.202311.05.202313.06.2023
517.04.202312.05.202314.06.2023
618.04.202315.05.202315.06.2023
720.04.202316.05.202316.06.2023
821.04.202317.05.202320.06.2023
924.04.202322.05.202322.06.2023
Endziffer KindergeldnummerJuliAugustSeptember
005.07.202303.08.202305.09.2023
106.07.202304.08.202307.09.2023
207.07.202307.08.202308.09.2023
310.07.202310.08.202311.09.2023
411.07.202311.08.202312.09.2023
512.07.202314.08.202313.09.2023
613.07.202315.08.202314.09.2023
717.07.202317.08.202318.09.2023
818.07.202318.08.202319.09.2023
919.07.202321.08.202321.09.2023
Endziffer KindergeldnummerOktoberNovemberDezember
005.10.202306.11.202305.12.2023
106.10.202307.11.202306.12.2023
209.10.202308.11.202307.12.2023
311.10.202309.11.202308.12.2023
412.10.202310.11.202311.12.2023
513.10.202313.11.202312.12.2023
617.10.202314.11.202313.12.2023
718.10.202316.11.202314.12.2023
819.10.202317.11.202315.12.2023
920.10.202320.11.202318.12.2023

Woher bekommt man die Kindergeldnummer?

Die für Kinderzuschlag Auszahlungstermine 2023 maßgebliche Kindergeldnummer bekommt man von der Familienkasse zugewiesen, wenn man erstmalig Kindergeld beantragt. Die gleiche Nummer gilt dann auch für alle weiteren Kinder, für die man später noch Kindergeld beantragt. Deswegen zahlt die Familienkasse den Kinderzuschlag bzw. das Kindergeld für alle Kinder einer Familie am gleichen Termin aus.

Kindergeldnummer heraussuchen

Wenn Sie ihre Kindergeldnummer verloren haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Nummer herauszufinden. Zum einen lässt sich die Kindergeldnummer auf allen Briefen der Familienkasse finden. Zum anderen können Sie die Kindergeldnummer auch über die Kontoauszüge mit den Überweisungen der Familienkasse heraussuchen. Dort steht die Kindergeldnummer unter Verwendungszweck. Alternativ haben Sie auch noch die Möglichkeit, sich telefonisch oder per Mail bei der zuständigen Familienkasse nach ihrer Kindergeldnummer zu erkundigen.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Zum 1. Januar 2023 hat man den Kinderzuschlag auf bis zu 250 Euro pro Kind im Monat angehoben. Das ist bereits die zweite Erhöhung des Kinderzuschlags innerhalb der letzten zwölf Monate. Bereits zum 1. Juli 2022 erhöhte sich der Kinderzuschlag durch die Einführung des Sofortzuschlags um 20 Euro pro Kind. Dadurch stieg der Maximalbetrag, den Eltern pro Kind bekommen können, von 209 Euro im Monat auf 229 Euro im Monat.

Bei den 250 Euro, den Eltern pro Kind als Kindergeldzuschlag erhalten können, handelt es sich um den Maximalbetrag. Abhängig vom Vermögen und Einkommen der Eltern kann es auch sein, dass bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze nur ein Teilbetrag als finanzielle Unterstützung ausgezahlt wird. Wenn das Kind ein eigenes Einkommen hat oder es Leistungen wie Unterhalt oder Waisenrente bezieht, kann dies ebenfalls zu einer teilweisen Kürzung des Kindergeldzuschlags führen.

Wer bekommt den Zuschlag?

Der Kindergeldzuschlag wird nicht automatisch an die berechtigten Eltern überwiesen, sondern mann muss ihn zunächst bei der Familienkasse beantragen. Um den Kinderzuschlag beantragen zu können, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Des Weiteren müssen die Eltern für den Bezug des Kinderzuschlags auch noch bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Es existiert sowohl eine obere als auch eine untere Einkommensgrenze. Die untere Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag liegt bei 900 Euro für Elternpaare oder 600 Euro für Alleinerziehende. Wenn das Bruttoeinkommen der Eltern unter dieser Grenze liegen, bekommen sie keinen Kinderzuschlag.

Höchsteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag

Update: Mit Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes zum 01. Januar 2020 hat man die Höchsteinkommensgrenze abgeschafft durch ein gleitendes Berechnungsmodell ersetzt. Seitdem fällt der Kinderzuschlag nicht mehr komplett weg, wenn das Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze übersteigt, sondern er verringert sich jetzt mit steigendem Einkommen Schritt für Schritt. Dadurch soll verhindert werden, dass der Zuschlag schlagartig wegfällt, wenn man etwas mehr verdient.

Gleichzeitig darf der Einkommen der Eltern aber auch nicht über der Höchsteinkommensgrenze für den Kindergeldbezug liegen. Anders als die untere Einkommensgrenze hat die Höchsteinkommensgrenze aber keinen festen Wert. Stattdessen muss man die Höchsteinkommensgrenze für jede Familie individuell anhand der Hartz-IV-Regelsätze und des Wohngelds, welches der Familie zustehen würden, wenn sie Arbeitslosengeld II bekäme, berechnen. Zum Glück gibt es einfachen Weg, um zu überprüfen, ob man die Voraussetzungen für einen Bezug des Kinderzuschlags erfüllt. Dafür können Sie den Kinderzuschlags-Check auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu verwenden.