Kinderzuschlag wird ab Januar 2023 angehoben

Kinderzuschlag wird angehobenGute Nachrichten für die Familien mit geringem Einkommen in Deutschland. Die finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Familien mit Kindern soll zu Beginn des neuen Jahres ausgeweitet werden. Pünktlich zum 1. Januar 2023 soll der Kinderzuschlag um 21 Euro erhöht werden. Dadurch steigt der Maximalbetrag, den Eltern mit geringem Einkommen bekommen können, von 229 Euro im Monat pro Kind auf 250 Euro im Monat pro Kind.

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

In Deutschland ist der Anspruch auf Kinderzuschlag an den Kindergeldanspruch gekoppelt. Das bedeutet, nur wenn die Eltern auch einen Anspruch auf Kindergeld haben, können sie den Kinderzuschlag als Ergänzung beantragen. Weitere Voraussetzung für den Erhalt des Kinderzuschlags ist, dass das Einkommen der Eltern unter der Höchsteinkommensgrenze liegt. Die Höchsteinkommensgrenze wird anhand der Hartz-IV-Regelsätze und des Wohngelds, welches der Familie bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II zustehen würde, festgelegt.

Update: Mit Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes am 01. Januar 2020 ist die Höchsteinkommensgrenze wegfallen und wurde durch ein gleitendes Berechnungsmodell ersetzt. Seitdem fällt der Kinderzuschlag nicht mehr komplett weg, wenn man eine bestimmte Höchstgrenze überschreitet, sondern er verringert sich mit steigendem Einkommen schrittweise. 

Mindesteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag

Darüber hinaus müssen Eltern, die den Kindergeldzuschlag beantragen wollen, aber auch ein Mindesteinkommen vorweisen. Die Mindesteinkommensgrenze für Elternpaare liegt bei 900 Euro im Monat. Für Alleinerziehende beläuft sich die Mindesteinkommensgrenze auf 600 Euro im Monat. Wenn Sie auf einfache Weise überprüfen wollen, ob Ihre Familie die Voraussetzungen für den Bezug des Kinderzuschlags erfüllt, können Sie den Kinderzuschlags-Check auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nutzen.

Mehr Unterstützung für den Schulbedarf ab 2023

Kinder aus einkommensschwachen Familien können im Rahmen des Schulbedarfspakets auch zusätzlich finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Schulmaterialien bekommen. Auch die finanzielle Unterstützung durch das Schulbedarfspaket steigt im Jahr 2023. Der für den Kauf von Schulmaterialien, wie etwa Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, zur Verfügung gestellte Betrag wird aug 174 Euro erhöht. Dieser Betrag wird auf die zwei Schulhalbjahre aufgeteilt. Für das erste Schulhalbjahr wird ein Teilbetrag in Höhe von 116 Euro bereitgestellt. Den Rest von 58 Euro erhalten die berechtigten Kinder das zweite Schulhalbjahr.